Das Schulgesetz NRW legt in § 96 fest, dass die Erziehungsberechtigten oder die volljährigen Schüler/Schülerinnen bei der Anschaffung von Lernmitteln (Schulbücher) einen Eigenanteil zu leisten haben.
Von der Leistung dieses Eigenanteils sind bislang allein die Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII befreit.
Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat beschlossen, die Empfänger
- von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II),
- von Grundsicherung im Alter (SGB XII),
- von Jugendhilfe oder
- von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
auch im Schuljahr 2009/2010 von der Verpflichtung zur Übernahme des Eigenanteils bei Lernmitteln zu befreien.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Bezieher der o. a. Leistungen in Fröndenberg/Ruhr wohnhaft sind.
Die Eltern oder die volljährigen Schüler/Schülerinnen können sich auch für das Schuljahr 2009/2010 den Eigenanteil an Lernmitteln auf Antrag von der Stadt Fröndenberg/Ruhr erstatten lassen.
Der Nachweis der Anspruchsberechtigung (Leistungsbescheid) ist dem Antrag unbedingt beizufügen.
