Umzug innerhalb der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Jeder Bürger ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach Umzug innerhalb Fröndenbergs bei der hiesigen Meldebehörde umzumelden. Die landeseinheitlich verbindlichen Vordrucke zur Vornahme der Ummeldung sind im Bürgerbüro gebührenfrei erhältlich.
Die Ummeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Ein Meldevordruck ist für 4 Personen ausreichend.
Wichtig:
Eventuell vorhandene Fahrzeugscheine sind zur Änderung der Halteranschrift mitzubringen.
