Anliegen A-Z: Ummeldungen

Beschreibung

Umzug innerhalb der Stadt Fröndenberg/Ruhr

Jeder Bürger ist verpflichtet, sich innerhalb von 7 Tagen nach Umzug innerhalb Fröndenbergs bei der hiesigen Meldebehörde umzumelden. Die landeseinheitlich verbindlichen Vordrucke zur Vornahme der Ummeldung sind im Bürgerbüro gebührenfrei erhältlich.

Die Ummeldung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden. Ein Meldevordruck ist für 4 Personen ausreichend.

Wichtig:
Eventuell vorhandene Fahrzeugscheine sind zur Änderung der Halteranschrift mitzubringen.

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Gebühren

Die Ummeldung wird gebührenfrei vorgenommen.

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Benötigte Unterlagen

Zur Ummeldung sind die Personalausweise zur Änderung der Anschrift vorzulegen. Die Ummeldung ist mit einer Einzugsbestätigung (siehe letzte Seite des Ummeldevordrucks) des Vermieters zu versehen. Gegebenenfalls ist auch mit der Vorlage des Mietvertrages die Richtigkeit der Angaben zu belegen.

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Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

Meldegesetz (MG NRW)

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Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Meldegesetz (MG NRW)

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Zuständige Organisationseinheit(en)

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Ansprechpartner(innen)

Frau Nicole Albert
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Raum 1)
E-Mail:
Telefon: 02373/976-167
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Frau Christina Dorré
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Raum 1)
E-Mail:
Telefon: 02373/976-165
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Frau Roswitha Fälker
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Raum 1)
E-Mail:
Telefon: 02373/976-163
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Frau Anja Jansen-Schäfer
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Rathaus 1 )
E-Mail:
Telefon: 02373/976-161
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Frau Sabine Mahendran
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Raum 1)
E-Mail:
Telefon: 02373/976-164
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Frau Elke Marzolla
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Raum 1)
E-Mail:
Telefon: 02373/976-162
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Frau Bärbel Schulte
Rathaus 1 (Erdgeschoss, Raum 1)
E-Mail:
Telefon: 02373/976-333
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