Die Stadt Fröndenberg hat in der Hundesteuersatzung geregelt, dass jeder Hundehalter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme das Tier bei der Stadt anmelden muss.
Ebenso ist nach Abschaffung des Hundes die Abmeldung innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt bekannt zu geben.
Die An- und Abmeldung des Hundes wird im Bürgerbüro entgegengenommen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie als Nachweis eine Steuermarke. Diese Steuermarke ist außerhalb Ihres Grundstücks bei Ihrem Hund sichtbar am Halsband oder an der Leine zu befestigen.
Die Hundemarke ist auch bei entlaufenen Tieren wichtiges Indiz zur Zuordnung und Rückführung des Tieres zum Eigentümer.
Die Steuer ist in einer Summe jeweils zum 01.07. eines Jahres zu entrichten. Sie wird durch Hundesteuerbescheid festgesetzt.
Wie bei allen Steuerzahlungen ist es möglich, der Stadtkasse eine Abbuchungsermächtigung für die Hundesteuer zu erteilen. Entsprechende Vordrucke sind im Bürgerbüro erhältlich.
