Information für Hauseigentümer
Im Erdreich verlegte Abwasserleitungen müssen dicht sein!
Ihr kommunaler Abwasserbetrieb möchte Sie frühzeitig über die aktuelle Gesetzeslage informieren und weitergehende Informationen geben. Jeder Grundstückseigentümer ist Betreiber seines Hausanschlusskanals und nach geltenden Gesetzen verpflichtet, seine Anlage bis spätestens Ende 2015 auf Dichtheit prüfen und bei Bedarf sanieren zu lassen.
Für Grundstücke innerhalb von Wasserschutzzonen gelten gemäß Dichtheitssatzung [.pdf / 29 KB] der Stadt Fröndenberg verkürzte Prüffristen. Unter diese Regelung fallen jedoch nur Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, sowie industrielle oder gewerblich genutzte Gebäude von vor 1990. Die verkürzten Fristen für diese Grundstücke finden Sie hier. [.pdf / 27 KB]
Weitere Informationen zum Thema Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen können Sie dem Info-Flyer [.pdf / 699 KB] der Stadt Fröndenberg oder der ausführlichen Bürgerinformationen Grundstücksentwässerung entnehmen.

