Landratswahlen
Seit dem Jahr 1999 finden in den nordrhein-westfälischen Kreisen die Direktwahlen der Landrätinnen und Landräte statt. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Landräte werden seit Oktober 2007 für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die oder der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los, eine Stichwahl findet nicht mehr statt. Ist nur ein(e) Bewerber(in) vorhanden, so müssen mindestens 25 % der Wahlberechtigten für die/den Bewerber(in) gestimmt haben.
Stand: 10/2007
