Landratswahlen

Seit dem Jahr 1999 finden in den nordrhein-westfälischen Kreisen die Direktwahlen der Landrätinnen und Landräte statt. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Landräte werden seit Oktober 2007 für die Dauer von 6 Jahren gewählt. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Kandidatinnen und Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Bei der Stichwahl ist der/die gewählt, der/die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. 

Stand: 05/2011