Denkmalförderprogramm 2023 der Stadt Fröndenberg/Ruhr

Pauschalzuweisung zur Förderung von kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen

In diesem Jahr stehen im städt. Haushalt wieder Gelder zur Förderung von kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen – voraussichtlich in Höhe von 6.000,00 € – zur Verfügung.

An einer Förderung interessierte Denkmaleigentümer können bis zum 30.06.2023 schriftlich einen Förderantrag an die Stadt Fröndenberg/Ruhr, Untere Denkmalbehörde, stellen. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um ein eingetragenes Denkmal handelt und dass die Anträge auf Genehmigung erlaubnispflichtiger Maßnahmen gem. § 9 Denkmalschutzgesetzes NW und auf Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen vor Auftragserteilung gestellt werden. Der Zuschuss für eine Maßnahme beträgt höchstens 50 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden Maßnahmen, die zum Erhalt und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz erforderlich sind.

Die beiden Antragsformulare können von der Internetseite der Stadt Fröndenberg heruntergeladen (Bereich „Bauen, Planen, Wohnen/Denkmalpflege“) werden oder sind direkt bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr, Ruhr erhältlich. Für evtl. Rückfragen steht Frau Martina Sträter, Telefon 02373/976-328 zur Verfügung.