Baulückenkataster
Baulücken können sich in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, Städtebaulichen Verträgen und Vorhaben- und Erschließungsplänen befinden. Gemäß §1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden schonend und sparsam umgegangen werden. Hierzu zählt u.a. die Nachverdichtung als Maßnahme zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme.
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Eine Übersicht aller aktuellen Baulücken in Fröndenberg/Ruhr finden Sie im GEOPORTAL.
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