Denkmalpflege
Sofern Sie an ihrem Baudenkmal eine Restaurierung oder Sanierung durchführen möchten, so ist hierfür eine Genehmigung bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr, als Untere Denkmalbehörde, gemäß § 9 des Denkmalschutzgesetzes NW (DSchG NW) zu beantragen.
Entsprechende Fördergelder können, sofern Mittel bereitstehen, ebenfalls bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr - auf Antrag - bewilligt werden.
Die jeweiligen Anträge erhalten Sie nachfolgend:
> Antrag auf Genehmigung erlaubnispflichtiger Maßnahmen gem. § 9 DSchG NW
> Antrag auf Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen
Für entsprechende Nachfragen steht Ihnen Frau Sträter, Tel.: 02373/976-328, zur Verfügung.