Lernmittelfreiheit

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen Lernmittelfreiheit. Das heißt, die Schulen leihen den Schülerinnen und Schülern kostenlos Schulbücher aus. Allerdings müssen sich die Erziehungsberechtigten an den Anschaffungen beteiligen und auch eigene Bücher kaufen: Der Elternanteil beträgt derzeit bis zu 1/3 der gesamten Anschaffungskosten.

Wie viel Schulen pro Kopf und Schuljahr für Lernmittel ausgeben dürfen, legt das Schulgesetz (§ 96 SchulG) in sogenannten Durchschnittsbeträgen fest. Da der Bedarf an Schulbüchern je nach Schule und Jahrgangsstufe verschieden ist, variieren die Durchschnittsbeträge und somit auch die Elternanteile.

Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übernimmt die Stadt Fröndenberg/Ruhr den Eigenanteil der Erziehungsberechtigten für Lernmittel bei Sozialhilfeempfängern nach dem SGB XII.


Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr beschlossen, die Fröndenberger Empfänger von

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (SGB II)
  • von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • von Jugendhilfe oder
  • von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

auch im Schuljahr 2023/2024 von der Verpflichtung zur Übernahme des Eigenanteils bei Lernmitteln zu befreien.

Bitte nutzen Sie das Antragsformular zur Beantragung der Erstattung des Eigenanteils.

Nachweise über die Anspruchsberechtigung (aktueller Leistungsbescheid) und über die bereits getätigte Zahlung (Kassenbon/Kontoauszug) sind unbedingt beizufügen.

Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag sind nicht vom Eigenanteil befreit. Sie können jedoch im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets einen Antrag auf Schulbeihilfe stellen. Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie hier.