Bildungs- und Teilhabegesetz

Seit dem 30. März 2011 haben EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XIIAsylbLG, Wohngeldempfänger und Kindergeldzuschlagsempfänger die Möglichkeit, für Kinder und Jugendliche Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu beantragen.

Hierzu gehören:

• Zuschüsse zum Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen

• Kosten einer angemessenen und erforderlichen Lernförderung

• Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen

• Persönlicher Schulbedarf zum Beginn des Schulhalbjahres

• Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben von 10 Euro monatlich (Mitgliedsbeiträge, Teilnahme an Angeboten der kulturellen Bildung, Unterricht in künstlerischen Fächern und Teilnahme an Freizeiten)

• Schülerbeförderungskosten, soweit diese nicht nach anderen Vorschriften übernommen werden.

Zuständig für die neuen Leistungen ist für die Bezieher von SGB II-Leistungen das Jobcenter Kreis Unna (Geschäftsstelle Fröndenberg/Ruhr) und für die Bezieher von SGB XII-Leistungen, AsylbLG und die Anspruchsberechtigten nach dem Bundeskindergeldgesetz (Wohngeld und Kindergeldzuschlag) der Kreis Unna.

Antragsvordrucke sind jedoch jederzeit im Fröndenberger Rathaus, Bahnhofstraße 2 in der Sozialverwaltung (Zimmer 9 oder 10)  bzw. über die Verlinkung zum Kreis Unna erhältlich.

Auch wenn der Kreis Unna für die Gewährung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die die berechtigten Personenkreise zuständig ist, können die Leistungsberechtigten (Wohngeld, SGB XII, Kindergeldzuschlag, AsylbLG) aus Fröndenberg/Ruhr ihre Anträge weiterhin im Fröndenberger Rathaus einreichen. Die abschließende Bearbeitung bzw. eine ausführliche Fachberatung erfolgt jedoch beim Kreis Unna (Sachgebiet "Soziale Sicherung" - 02303-270).

Weitere Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Sie unter
http://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/bildungs-und-teilhabepaket.html.