Fundsachen

Fundgegenstände werden in der Regel im Bürgerbüro der Stadt Fröndenberg/Ruhr abgegeben oder angezeigt.

Können die Eigentümer/innen ermittelt werden, werden diese so schnell wie möglich informiert. Ansonsten verbleibt die Fundsache für sechs Monate beim Fundbüro in Verwahrung und geht nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist in das Eigentum des Finders über.
Zum Verkauf kommen daher nur Sachen, für die weder ein Eigentümer ermittelt werden konnte noch ein Finderanspruch besteht.

Im Angebot sind zunächst Fahrräder, zukünftig soll dies auf andere bewegliche Sachen ausgedehnt werden.
Eine Besichtigung der Fahrräder ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr zuständigen Ansprechpartner Herrn Fülling (Tel.: 02373/976168) möglich und wird empfohlen.

Bei Fragen zu weiteren Fundsachen steht Ihnen Frau Jansen-Schäfer (Tel.: 02373/976161) zur Verfügung.
 

Zu den Fundsachen: