Schiedsamt

Seit über 175 Jahren üben Schiedsfrauen und Schiedsmänner die Aufgabe der vorgerichtlichen Streitschlichtung in Deutschland und in den ehemals preußischen Landen aus. Dieses schnelle, unbürokratische und geldsparende Verfahren zur Streitschlichtung, von dem die Bürgerinnen und Bürger regen Gebrauch machen, führt zu einer Entlastung der Gerichte sowie zur einer Verbesserung der Streitkultur.

Im Zuge der Schlichtungstätigkeit sind Schiedsfrauen und Schiedsmänner heute zur Beilegung von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B. Nachbarschaftsrecht) als auch für Strafsachen, bei denen ein öffentliches Interesse an der Verfolgung fehlt, zuständig.

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner üben Ihr Amt ehrenamtlich aus. Sie werden von den Gemeindevertretungen für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahl wird durch den zuständigen Direktor des Amtsgerichts bestätigt. Die gewählten Schiedspersonen werden vereidigt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Weitere Informationen (Zuständigkeit, Verfahren, Kosten etc.) können Sie hier auf der Homepage des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen erhalten.


Schiedsleute für das Stadtgebiet Fröndenberg/Ruhr:

 

Bezirk 1: Stadtmitte, Bausenhagen, Bentrop, Frohnhausen, Neimen, Stentrop und Warmen

Herr Ekkehard George
Nachtigallenweg 4

Tel. 0172 7646435


Bezirk 2: Altendorf, Ardey, Dellwig, Frömern, Langschede, Ostbüren und Strickherdicke

Herr Dieter Senker
Weißes Feld 6

Tel. 02378 2042


Die Schiedsleute vertreten sich bei Abwesenheit gegenseitig.