Die Stadt Fröndenberg/Ruhr sucht ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 - 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Die Stadt Fröndenberg/Ruhr sucht insgesamt 7 Schöffinnen und Schöffen, die am Amtsgericht Unna und am Landgericht Dortmund als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Erwachsenenstrafsachen teilnehmen.
Schöffinnen und Schöffen üben ihre Aufgabe ehrenamtlich aus, stehen aber grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Sie nehmen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht an der gesamten Hauptverhandlung in einem Strafrechtsverfahren teil.
Ablauf der Schöffenwahl | Berufliche Ausschlussgründe |
Persönliche Voraussetzungen | Persönliche Fähigkeiten |
Sollten Sie an einer Schöffentätigkeit interessiert sein, bewerben Sie sich bitte unter Verwendung des Bewerbungsformulars bis zum 31.03.2023.
Weitere Information finden Sie im Internet u. a. auf den folgenden Seiten:
www.schoeffen.de Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) - Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e. V.
www.schoeffenwahl.de Website der PariJus gGmbH zur Schöffenwahl
Für Rückfragen steht zur Verfügung:
Frau Wiegant, 02373 976 - 121, E-Mail: s.wiegant@froendenberg.de
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen:
Interessenten für das Amt einer Jugendschöffin / eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bitte an den Kreis Unna, Fachbereich Familie und Jugend. Ansprechpartner:
Herr Rosin, Tel. 02303 / 27 - 4151, E-Mail: dietmar.rosin@kreis-unna.de bzw.
Frau Omansick, Tel. 02303 / 27 - 1951, E-Mail: britta.omansick@kreis-unna.de.
Ablauf der Schöffenwahl:
Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr entscheidet in öffentlicher Sitzung über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste, die doppelt so viele Kandidaten enthalten soll, wie Schöffinnen und Schöffen benötigt werden. Die Liste muss demnach mindestens 14 Personen enthalten. Die Vorschlagsliste liegt anschließend unter Hinweis auf die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit öffentlich aus. Der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Unna wählt aus den Vorschlägen im Spätherbst 2023 die erforderliche Zahl der Schöffinnen und Schöffen und unterrichtet die gewählten Schöffinnen und Schöffen über die Wahl.
Persönliche Voraussetzungen für das Schöffenamt:
- bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) zwischen 25 und 69 Jahren alt sein
- in Fröndenberg/Ruhr wohnen
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
- gesundheitliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen
- nicht in Vermögensverfall geraten sein
Persönliche Fähigkeiten, die Sie für das Schöffenamt mitbringen sollten:
- soziale Kompetenz
- Lebenserfahrung (aus beruflicher Erfahrung oder aus gesellschaftlichem Engagement)
- Menschenkenntnis sowie Einfühlungsvermögen
- in hohem Maße Unparteilichkeit
- Grundkenntnisse von Strafverfahren
- Unvoreingenommenheit
- Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit z. B. in der Beratung mit den Berufsrichtern
Berufliche Ausschlussgründe gem. § 34 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Berufung in das Schöffenamt:
- Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
- Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können
- gerichtliche Vollstreckungsbeamtinnen und -beamte, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer
- Religionsdienerinnen und -diener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.