Abgeschlossenheitsbescheinigung

Es ist möglich, in Gebäuden auf einem Grundstück Teileigentum zu bilden.

Das Teileigentum bedarf einer grundbuchlichen Sicherung.

Das Teileigentum kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn durch die Bauaufsichtsbehörde bescheinigt wird, dass die Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind. Zuständige Bauaufsichtsbehörde für Fröndenberg ist die Abteilung für Bauordnung des Kreises Unna.

Bei gegebener Abgeschlossenheit erhalten Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Zur Erlangung der Bescheinigung benötigen Sie einen Lageplan, eine Grundrisszeichnungen sowie Nutzflächenberechnungen , in denen die Zugehörigkeit der einzelnen Räume, Garagen und Stellplätze eindeutig  (z. B. durch Ziffern, Buchstaben ...) gekennzeichnet sind. Weitere Informationen erhalten Sie durch den Kreis Unna, Fachbereich Bauen - Abteilung für Bauordnung -, Tel. 02303/27-0.

  • Wohnungseigentumsgesetz

     

     

  • Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW)

     

     

  • Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVwGebO NRW)

     

       

    Ihre Ansprechperson>

    Frau Gutzeit

    M.Gutzeit@­froendenberg.de 02373/976-327Adresse | Öffnungszeiten |