Friedhöfe

Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr

Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.

Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“


Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.

Flyer Friedhain

Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)

Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:

Wahlgrabstätten:

Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)

Reihengräber

Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m

Urnengräber:

Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m

Pflegefreies Urnengrab:

Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre


Anonyme Urnenbestattung:

Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre 

Urne am Baum (Einzelgrab)

Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre

Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich

Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre


Pflegefreies Reihengrab

Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre

 

Urne im Wald (Einzelgrab)

Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre

Urne im Wald (Doppelgrab)

Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre

Urne im Wald (Familiengrab)

Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre

 

 

  

Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Fröndenberg  2023


I. Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle

 

Nr.Gebühren fürBetrag
1.Nutzung 
1a.Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen  377,00 €
1b.Benutzung des Bahrwagens  18,00 €    
2.Benutzung der Orgel   21,00 €    
3.Benutzung der Kühlung je Tag   30,00 €    

 

II. Gebühr für die Überlassung von Begräbnisplätzen

 

Nr. Gebühren fürBetrag
1a. Reihengräber
(Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr)
1720,00 €
1b. Reihengräber (Personen ab 5 Jahre)1906,00 €
2. Wahlgräber je Begräbnisplatz2242,00 €
3. Urnengräber1855,00 €
4. pflegefreies Urnengrab2072,00 €
5. Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei)2072,00 €
6. Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei)2300,00 €
7. Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei)2078,00 €
 8. Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei)2329,00 €
 9. Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei)3225,00 €
10. Pflegefreies Reihengrab3174,00 €
11. Urne anonym 879,00 €
12. Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich74,00 €
13. Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich74,00 €
14. Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) 91,00 €
15. Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab)83,00 €
16. Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab)93,00 €
17. Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab)65,00 €

 

III. Gebühren für die Grabherstellung 

  


Nr.

Gebühren für
Betrag
1.Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr323,00 €
2.Personen über 5 Jahre (Sarg)
 913,00 € an Samstagen
646,00 €
3.Personen über 5 Jahre (Urne)
403,00 € an Samstagen
298,00 €
4.Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab
mit Grabplatte)
583,00 € an Samstagen
478,00 €
5.Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab
im Wald mit Namenstafel)
534,00 € an Samstagen
429,00 €

 

IV. Gebühren für das Ausbetten und Wiederbestatten

 


Nr.

Gebühren für

Betrag
1.

Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf
einen auswärtigen Friedhof

 
- Personen bis zum 5. Lebensjahr
- Personen über 5 Jahre
- Urnen





368,00 €
734,00 €
223,00 €
2.Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung
auf einen städt. Friedhof

- Personen bis zum 5. Lebensjahr
- Personen über 5 Jahre
- Urnen



515,00 €
1.031,00 €
335,00 €

 

V. Einebnen von Gräbern

 


Nr.

Gebühren für

Betrag

1.

Einebnung je Grabstelle

301,00 €

2.

 Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe

64,00 €

 

VI. sonstige Gebühren

 

Nr.Gebühren fürBetrag

1.


Genehmigung zur Aufstellung von Grabmäler etc.


18,00 €

2.Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf
der Ruhefrist
200,00 €
3.Grabplatte auf Wunsch180,00 €

Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW

Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987

Friedhofsgebührensatzung

Ihre Ansprechpersonen

Frau Sträter

M.Straeter@­froendenberg.de 02373/976-328Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Gutzeit

M.Gutzeit@­froendenberg.de 02373/976-327Adresse | Öffnungszeiten |