Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
-
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
- Anschrift
- 001Ruhrstr.958730Fröndenberg/Ruhr
Martina
Sträter
Danne Maio Fischer Graas Immenk Kleine-Ko Störmer Sträter
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- M.Straeter@froendenberg.de
- Anschrift
- 001Ruhrstr.958730Fröndenberg/Ruhr
Martina
Gutzeit
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- M.Gutzeit@froendenberg.de
Friedhöfe

Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem ein Verstorbener einer Stadt seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauen und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich. Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017
Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an. Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Die nachfolgende Auflistung verschafft einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a. | Nutzung der Trauerhalle einschl. Bahrwagen | 377,00 € |
1b. | Benutzung des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Benutzung der Orgel | 21,00 € |
3. | Benutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a. | Reihengräber (Kinder bis zu vollendeten 5. Lebensjahr) | 1720,00 € | |
1b. | Reihengräber (Personen ab 5 Jahre) | 1906,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2242,00 € | |
3. | Urnengräber | 1855,00 € | |
4. | pflegefreies Urnengrab | 2072,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2072,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2300,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2078,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2329,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3225,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3174,00 € | |
11. | Urne anonym | 879,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 74,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 74,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) | 91,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) | 83,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) | 93,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) | 65,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 323,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 913,00 € an Samstagen | 646,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 403,00 € an Samstagen | 298,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 583,00 € an Samstagen | 478,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 534,00 € an Samstagen | 429,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 368,00 € 734,00 € 223,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einen städt. Friedhof - Personen bis zum 5. Lebensjahr - Personen über 5 Jahre - Urnen | 515,00 € 1.031,00 € 335,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 301,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 64,00 € |
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. |
|
|
2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
Landesgesetz für das Friedhofs- und Bestattungswesen NW
Friedhofssatzung 2014 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016
Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndeneberg/Ruhr vom 27.11.1987