Lernanfänger

1. Einschulung schulpflichtiger Kinder

 

Kinder, die bis jeweils zum 30. September des jeweiligen Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, werden in demselben Kalenderjahr schulpflichtig. Die Schulpflicht beginnt am 01. August des Jahres.

 

Die Daten der Lernanfänger werden in Zusammenarbeit mit der Einwohnermeldeabteilung ermittelt. Zum Ende des vorhergehenden Jahres, in der Regel im Oktober, erhalten die Erziehungsberechtigten ein Informationsschreiben. Dieses Schreiben enthält die für Ihren Wohnort z.Z. zuständige Grundschule. Weiterhin ist die zuständige Schule anderer Schulart aufgezeigt, die auf Wunsch der Erziehungsberechtigten besucht werden kann. In Fröndenberg bestehen zwei Schularten, nämlich Gemeinschaftsgrundschulen und eine katholische Bekenntnisschulen (Overbergschule).

 

Des weiteren werden die Erziehungsberechtigten über den Ablauf der Einschulung informiert. Zunächst erfolgt die Anmeldung des Kindes in der jeweiligen Grundschule. Dort erfahren die Erziehungsberechtigten den Termin für die schulärztliche Untersuchung, die vom Gesundheitsamt des Kreises Unna durchgeführt wird. Die Anmeldung in der Schule wird  mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden, so dass der Schulleiter unter Berücksichtigung der schulärztlichen Untersuchung eine erste Einschätzung hinsichtlich der Schulfähigkeit des Kindes vornehmen kann. Schulfähig sind Kinder, die die erforderlichen geistigen und körperlichen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Eine endgültige Beurteilung wird selbstverständlich erst in den ersten Schulwochen erfolgen.

 

Grundsätzlich werden alle Eltern in der oben beschriebenen Weise im voraus informiert. Allerdings können aus technischen Gründen nur die Lernanfänger berücksichtigt werden, die bis zum 30.06. eines jeden Kalenderjahres in Fröndenberg wohnhaft sind. Falls Zuzüge in der zweiten Jahreshälfte erfolgen, ist es notwendig, dass sich die Erziehungsberechtigten entweder frühzeitig an die zuständige Schule oder das Schulverwaltungsamt wenden.

 

2. Anträge auf vorzeitige Einschulung

 

Kinder, die nach dem 30. Juni des entsprechenden Kalenderjahres das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten, das mit dem persönlichen Kennenlernen des Kindes verbunden werden soll.

Anträge auf vorzeitige Einschulung sind bei der zuständigen Grundschule bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres formlos schriftlich einzureichen. Die zuständige Grundschule kann bei Bedarf beim Schulverwaltungsamt der Stadt Fröndenberg erfragt werden.