Straßenreinigungsgebühren

Gehwege und Bürgersteige
Die Reinigung ist auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Die Reinigung erfolgt in der Fußgängerzone 1 und  2 x wöchentlich. Straßen werden ab dem 01.01.2006 grds. 1 x wöchentlich gereiningt. Maßstab für die Gebühr ist die Länge der Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen wird (Frontlänge).


Die Gebühr beträgt im Jahr  2023

    1. Fußgängerzonen bei 2 x wöchentl. Reinigung:   9,78 € 
    2. Fußgängerzonen bei 1 x wöchentl. Reinigung:    4,89 €
    3. Straßen bei 1 x wöchentl. Reinigung:                   1,91 €

Straßenreinigungsgesetz, Kommunalabgabengesetz, Straßenreinigungssatzung