Vorkaufsrechtsbescheinigung

Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird.

Die erforderliche Bescheinigung wird vom Immobilienservice nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachabteilungen der Stadt ausgestellt.

 

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Frau Gutzeit

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