Jahresabschluss
Gemäß § 38 KomHVO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahrs einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und den in dieser Verordnung enthaltenen Maßgaben aufzustellen.
Der Jahresabschluss besteht aus
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen,
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht gemäß § 49 KomHVO beizufügen.
Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am28.09.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt.
Nachfolgend können Sie sich den Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Fröndenberg/Ruhr als pdf-Datei herunterladen.
Gesamtabschluss
Gemäß § 49 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus
- Gesamtbilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtanhang.
Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.
Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Gesamtabschluss zum 31.12.2021 festgestellt.
Nachfolgend können Sie sich den Gesamtabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Fröndenberg/Ruhr als pdf-Datei herunterladen.
Teil 2 - Beteiligungsübersicht 2021