Bürgermeisterwahlen

Seit dem Jahr 1999 finden in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden die Direktwahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister statt. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl  nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Bürgermeister werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit des im Jahr 2014 gewählten Bürgermeisters wird ausnahmsweise 6 Jahre andauern und im Jahr 2020 enden. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Kandidatinnen und Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Bei der Stichwahl ist der/die gewählt, der/die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los. 

Stand: 01/2014