Kreistagswahlen

Die Kreistage werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.  Wahlgebiet ist das jeweilige Kreisgebiet. Die Vertreterinnen und Vertreter in den Kreistagen werden durch ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verwältniswahl je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter richtet sich nach der Bevölkerungszahl des jeweiligen Kreises. Jeder Wähler (muss am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben) hat eine Stimme. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Stand: 01/2014