Landratswahlen
Seit dem Jahr 1999 finden in den nordrhein-westfälischen Kreisen die Direktwahlen der Landrätinnen und Landräte statt. Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Die Landräte werden für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Für Landrätinnen und Landräte, die im Jahr 2014 gewählt wrden sind, beträgt die Wahlzeit einmalig 6 Jahre und endet im Jahr 2020. Gewählt ist die Kandidatin oder der Kandidat, die/der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erhält keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet eine Stichwahl unter den beiden Kandidatinnen und Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Bei der Stichwahl ist der/die gewählt, der/die von den gültigen Stimmen die höchste Stimmzahl erhalten hat. Bei gleicher Stimmzahl entscheidet das vom Wahlleiter zu ziehende Los.
Stand: 01/2014
- 27.09.2020 Stichwahl Wahldokumentation [.pdf/1,3MB]
- 13.09.2020 Gesamtergebnis Wahldokumentation [.pdf/1,3MB]
- 25.05.2014 Gesamtergebnis Wahldokumentation [.pdf/1080KB]
- 30.08.2009 Gesamtergebnis Wahldokumentation [.pdf/237KB]