Landtagswahlen

Der Landtag als nordrhein-westfälisches Verfassungsorgan wird durch Volkswahlen gewählt. Die Wahl der MItglieder des Landtages, deren Anzahl mindestens 181 Abgeordnete beträgt, erfolgt durch ein Mehrheits- und Verhältniswahlsystem nach den allgemeinen Wahlgrundsätzen für die Dauer von fünf Jahren. Danach werden 128 Abgeordnete in den 128 Wahlkreisen mit relativer Mehrheit und 53 Abgeordnete nach Verhältniswahlgrundsätzen aus den Landesreservelisten der Parteien gewählt. Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste. Wahlgebiet ist das Land Nordrhein-Westfalen. Wahlberechtigte müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. 

Stand: 01/2010