Ratswahlen

Die Räte der Städte und Gemeinden werden für die Dauer von fünf Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.  Wahlgebiet ist das jeweilige Stadt-, bzw. Gemeindegebiet. Die Amtzeit der am 25.05.2014 zu wählenden Vetreter/innen wird ausnahmsweise 6 Jahre betragen und erst im Jahr 2020 enden. Die Vertreterinnen und Vertreter in den Räten werden durch ein Verbindungssystem von Mehrheits- und Verhältniswahl je zur Hälfte direkt in den Wahlbezirken sowie aus den Reservelisten der Parteien und Wählergruppen gewählt. Die Zahl der zu wählenden Vertreter richtet sich nach der Bevölkerungszahl der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde. Jeder Wähler (muss am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben) hat eine Stimme. Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Stand: 01/2014