Die zentrale Aufgabe des Bereiches Allgemeines Ordnungswesen besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. In diesem Verwaltungsbereich wird ein breites, sehr differenziertes Aufgabenfeld abgedeckt. Für verschiedene Bereiche und Sachverhalte gibt es spezielle Vorschriften, welche auch Zuständigkeiten anderer (Sonder-)Ordnungsbehörden begründen, als Beispiele für typische Handlungsfelder seien jedoch folgende Beispiele exemplarisch genannt:
- Lärmschutz
- Kampfmittelüberprüfung
- Sprengstoffwesen
- Schädlingsbekämpfung
- Große und gefährliche Hunde
- Ordnungsbehördliche Bestattungen
- Sicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen im Freien
- Überwachung Kleinfeuerungsanlagen
- Ordnungspartnerschaften unter Beteiligung der Polizei
- Durchführung von Ermittlungsverfahren und Vollzugsmaßnahmen ordnungsrechtlicher Art
- Schulzuführungen
- Unterbringung bei Obdachlosigkeit
- Unterbringung nach PsychKG
Sicherheitspoller
Zur Absicherung der öffentlichen Veranstaltungsfläche auf dem Marktplatz in der Fröndenberger Innenstadt sind feste und versenkbare Sicherheitspoller installiert. Der Einsatz dieser Anlagen wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und koordiniert.
Die Sicherheitspoller dienen grundsätzlich dazu, die Sicherheit auf Veranstaltungen zu erhöhen.
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
spezialgesetzliche Regelungen
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Ordnungsbehördliche Verordnungen
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Matthias
Weischer
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- M.Weischer@froendenberg.de
Daniel
Fülling
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- D.Fuelling@froendenberg.de
Nadine
Langner
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- N.Langner@froendenberg.de
Ayla
Vogt
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- A.Vogt@froendenberg.de
Allgemeines Ordnungswesen
Die zentrale Aufgabe des Bereiches Allgemeines Ordnungswesen besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. In diesem Verwaltungsbereich wird ein breites, sehr differenziertes Aufgabenfeld abgedeckt. Für verschiedene Bereiche und Sachverhalte gibt es spezielle Vorschriften, welche auch Zuständigkeiten anderer (Sonder-)Ordnungsbehörden begründen, als Beispiele für typische Handlungsfelder seien jedoch folgende Beispiele exemplarisch genannt:
- Lärmschutz
- Kampfmittelüberprüfung
- Sprengstoffwesen
- Schädlingsbekämpfung
- Große und gefährliche Hunde
- Ordnungsbehördliche Bestattungen
- Sicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen im Freien
- Überwachung Kleinfeuerungsanlagen
- Ordnungspartnerschaften unter Beteiligung der Polizei
- Durchführung von Ermittlungsverfahren und Vollzugsmaßnahmen ordnungsrechtlicher Art
- Schulzuführungen
- Unterbringung bei Obdachlosigkeit
- Unterbringung nach PsychKG
Sicherheitspoller
Zur Absicherung der öffentlichen Veranstaltungsfläche auf dem Marktplatz in der Fröndenberger Innenstadt sind feste und versenkbare Sicherheitspoller installiert. Der Einsatz dieser Anlagen wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und koordiniert.
Die Sicherheitspoller dienen grundsätzlich dazu, die Sicherheit auf Veranstaltungen zu erhöhen.

Ordnungsbehördengesetz (OBG)
spezialgesetzliche Regelungen
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Ordnungsbehördliche Verordnungen