Allgemeines Ordnungswesen

 

Die zentrale Aufgabe des Bereiches Allgemeines Ordnungswesen besteht darin, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. In diesem Verwaltungsbereich wird ein breites, sehr differenziertes Aufgabenfeld abgedeckt. Für verschiedene Bereiche und Sachverhalte gibt es spezielle Vorschriften, welche auch Zuständigkeiten anderer (Sonder-)Ordnungsbehörden begründen, als Beispiele für typische Handlungsfelder seien jedoch folgende Beispiele exemplarisch genannt:

  • Lärmschutz
  • Kampfmittelüberprüfung
  • Sprengstoffwesen
  • Schädlingsbekämpfung
  • Große und gefährliche Hunde
  • Ordnungsbehördliche Bestattungen
  • Sicherheit auf öffentlichen Veranstaltungen im Freien
  • Überwachung Kleinfeuerungsanlagen
  • Ordnungspartnerschaften unter Beteiligung der Polizei
  • Durchführung von Ermittlungsverfahren und Vollzugsmaßnahmen ordnungsrechtlicher Art
  • Schulzuführungen
  • Unterbringung bei Obdachlosigkeit
  • Unterbringung nach PsychKG

Sicherheitspoller

Zur Absicherung der öffentlichen Veranstaltungsfläche auf dem Marktplatz in der Fröndenberger Innenstadt sind feste und versenkbare Sicherheitspoller installiert. Der Einsatz dieser Anlagen wird durch das Ordnungsamt kontrolliert und koordiniert.

Die Sicherheitspoller dienen grundsätzlich dazu, die Sicherheit auf Veranstaltungen zu erhöhen.

 

Ordnungsbehördengesetz (OBG)

spezialgesetzliche Regelungen

Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)

Ordnungsbehördliche Verordnungen

Ihre Ansprechpersonen

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