Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung, die über die reinen Meldedaten hinaus auch noch Angaben über Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Nebenwohnsitze und Konfessionen enthält.
Aufenthaltsbescheinigungen werden z.B. im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung von dem betreffenden Standesamt verlangt.
Meldegesetz (MG NRW)
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung, einer Haushaltsbescheinigung oder einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Die Lebensbescheinigung wird gebührenfrei vorgenommen.
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung, die über die reinen Meldedaten hinaus auch noch Angaben über Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Nebenwohnsitze und Konfessionen enthält.
Aufenthaltsbescheinigungen werden z.B. im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung von dem betreffenden Standesamt verlangt.
Meldegesetz (MG NRW)
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung, einer Haushaltsbescheinigung oder einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Die Lebensbescheinigung wird gebührenfrei vorgenommen.
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung, die über die reinen Meldedaten hinaus auch noch Angaben über Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Nebenwohnsitze und Konfessionen enthält.
Aufenthaltsbescheinigungen werden z.B. im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung von dem betreffenden Standesamt verlangt.
Meldegesetz (MG NRW)
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung, einer Haushaltsbescheinigung oder einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Die Lebensbescheinigung wird gebührenfrei vorgenommen.
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung, die über die reinen Meldedaten hinaus auch noch Angaben über Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Nebenwohnsitze und Konfessionen enthält.
Aufenthaltsbescheinigungen werden z.B. im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung von dem betreffenden Standesamt verlangt.
Meldegesetz (MG NRW)
Einkommenssteuergesetz (EStG)
Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung, einer Haushaltsbescheinigung oder einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Die Lebensbescheinigung wird gebührenfrei vorgenommen.
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung, die über die reinen Meldedaten hinaus auch noch Angaben über Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Nebenwohnsitze und Konfessionen enthält.
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- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Sabine
Mahendran
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- S.Mahendran@froendenberg.de
Linda
Franz
Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- L.Franz@froendenberg.de
Anja
Jansen-Schäfer
Bürgerbüro
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- A.Jansen-Schaefer@froendenberg.de
Aufenthaltsbescheinigung / Meldebescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung ist eine erweiterte Meldebescheinigung, die über die reinen Meldedaten hinaus auch noch Angaben über Staatsangehörigkeiten, Familienstand, Nebenwohnsitze und Konfessionen enthält.
Aufenthaltsbescheinigungen werden z.B. im Rahmen der Anmeldung einer Eheschließung von dem betreffenden Standesamt verlangt.
Die Verwaltungsgebühr zur Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung, einer Haushaltsbescheinigung oder einer Meldebescheinigung beträgt 9,00 €.
Die Lebensbescheinigung wird gebührenfrei vorgenommen.
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