Blindengeld

Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.

Anträge werden im Fachbereich 2 vorgehalten.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Pieper

M.Pieper@­froendenberg.de 02373/976-240Adresse | Öffnungszeiten |