- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Mira
Pieper
Pieper
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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- M.Pieper@froendenberg.de
Blindengeld
Die Hilfe nach dem Landesblindengeldgesetz ist zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bestimmt. Die Leistungen werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe in Münster bewilligt und unmittelbar an die Hilfeempfänger gezahlt.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr ist den betroffenen Personen bei der Antragstellung behilflich.
Anträge werden im Fachbereich 2 vorgehalten.