Führerschein

Führerscheinklassen

 

(unbeschränkt)

Krafträder

A (beschränkt) Krafträder, beschränkt auf 25 kW
A1Krafträder (Leichtkrafträder) zwischen 50 ccm und 125 ccm, nicht mehr als 11 kW, bei unter 18-jährigen Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h
B Kfz bis 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen
C

Kfz mit mehr als 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen

D Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen
E Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, in Verbindung mit Klasse B, C oder D (nicht notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, z. B. Pkw mit Wohnwagen)
M

Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 ccm

L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

T

Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h

 

 

Gebührenübersicht (häufigste Fälle):

Ersterteilung einer Fahrerlaubnis Klassen A1, A, oder B 43,40 €
Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis 42,60 € für Einzelklassen
Umtausch einer bestehenden Erlaubnis "Kartenführerschein" 24,00 €

Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gern zur Verfügung!

Führerschein (Beantragung)

 

Bei der Beantragung eines Führerscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

 

 

Ersterteilung:

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
  • Frankierte TÜV-Karte (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Foto
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort

Erweiterung (zusätzliche Führerscheinklassen):

  • Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
  • Frankierte TÜV-Karte (erhältlich in der Fahrschule)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre

Wiedererteilung (nach Führerscheinentzug):

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Unna - Straßenverkehrsamt -)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Polizeiliches Führungszeugnis

Unterlagen für Personenbeförderungsschein (Klasse "D"):

  • Antrag (erhältlich beim Kreis Unna - Straßenverkehrsamt -)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 Lichtbild
  • Fahrpraxisnachweis
  • Führungszeugnis
  • Ärztliches Gutachten
  • Fitness-Check
  • Taxi/Mietwagen ab dem 60. Lebensjahr
  • Bus ab dem 50. Lebensjahr

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (abgekürzt FeV, genauer Titel: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) ist am 01. Januar 1999 in Kraft getreten.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Mahendran

S.Mahendran@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Franz

L.Franz@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Jansen-Schäfer

A.Jansen-Schaefer@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |