- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Sabine
Mahendran
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- S.Mahendran@froendenberg.de
Linda
Franz
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- L.Franz@froendenberg.de
Anja
Jansen-Schäfer
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- A.Jansen-Schaefer@froendenberg.de
Führerschein
Führerscheinklassen
A (unbeschränkt) | Krafträder |
A (beschränkt) | Krafträder, beschränkt auf 25 kW |
A1 | Krafträder (Leichtkrafträder) zwischen 50 ccm und 125 ccm, nicht mehr als 11 kW, bei unter 18-jährigen Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h |
B | Kfz bis 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen |
C | Kfz mit mehr als 3,5 zul. Gesamtgewicht mit weniger als 10 Sitzen |
D | Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 9 Sitzen |
E | Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht, in Verbindung mit Klasse B, C oder D (nicht notwendig, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das Gesamtgewicht nicht mehr als 3,5 t beträgt, z. B. Pkw mit Wohnwagen) |
M | Kleinkrafträder bis 45 km/h und 50 ccm |
L | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h (bei Kombination mit Hängern darf das Fahrzeug mit nicht mehr als 25 km/h geführt werden), selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h |
T | Landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h, landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen höchstens 40 km/h |
Gebührenübersicht (häufigste Fälle):
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis Klassen A1, A, oder B 43,40 €
Erweiterung einer bestehenden Erlaubnis 42,60 € für Einzelklassen
Umtausch einer bestehenden Erlaubnis "Kartenführerschein" 24,00 €
Für Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro gern zur Verfügung!
Führerschein (Beantragung)
Bei der Beantragung eines Führerscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
Ersterteilung:
- Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
- Frankierte TÜV-Karte (erhältlich in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Foto
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort
Erweiterung (zusätzliche Führerscheinklassen):
- Antrag (erhältlich in der Fahrschule)
- Frankierte TÜV-Karte (erhältlich in der Fahrschule)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
Wiedererteilung (nach Führerscheinentzug):
- Antrag (erhältlich beim Kreis Unna - Straßenverkehrsamt -)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die durchgeführten Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Polizeiliches Führungszeugnis
Unterlagen für Personenbeförderungsschein (Klasse "D"):
- Antrag (erhältlich beim Kreis Unna - Straßenverkehrsamt -)
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Fahrpraxisnachweis
- Führungszeugnis
- Ärztliches Gutachten
- Fitness-Check
- Taxi/Mietwagen ab dem 60. Lebensjahr
- Bus ab dem 50. Lebensjahr
Die Fahrerlaubnis-Verordnung (abgekürzt FeV, genauer Titel: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) ist am 01. Januar 1999 in Kraft getreten.