Fundsachen

Fundgegenstände sind vom Finder im Bürgerbüro abzugeben. Bei der Einlieferung wird eine Fundanzeige aufgenommen, die vom Finder zu unterschreiben ist. Hierbei muss der Finder u.a. erklären, ob er Finderlohn und den Ersatz evtl. entstandener Kosten beansprucht oder darauf verzichten will.

Nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Finder die Fundsache übernehmen, wenn der Eigentümer sich in der Zeit nicht gemeldet hat.

Hat jemand eine Sache verloren, so kann er beim Bürgerbüro nachfragen, ob der Gegenstand vielleicht dort abgegeben wurde. Hierbei sollte die Person den Zeitpunkt und den Ort des Verlustes benennen und den Gegenstand beschreiben können.

Fundsachen Wert bis 25 €

kostenfrei

Fundsachen Wert 26 - 150 €

5 €

Fundsachen Wert 151 - 500 €

10 €

Fundsachen Wert über 500 €

15 €

Fundsachen je weitere angef. 500 €

15 €

Bürgerliches Gesetzbuch

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