Gewerbezentralregisterauskunft

Zur Erlangung bestimmter gewerberechtlicher Erlaubnisse oder zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit in einem Arbeitnehmerverhältnis wird häufig auch die Beibringung eines Gewerberegisterauszuges verlangt.

Im ersten Fall wird der Registerauszug der angegebenen Behörde direkt übersandt. Im zweiten Fall erhällt der Betroffene den Auszug zugesandt.

Der Antrag wird in Anwesenheit der betreffenden Person durch die SachbearbeiterInnen des Bürgerbüros vollständig erstellt und an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur Bearbeitung weitergeleitet.

Eine Gewerbezentralregisterauskunft für juristische Personen und Personenvereinigungen (GZR 04) können Sie im Gewerbeamt, Rathaus, Bahnhofstr. 2 Zimmer 2, beantragen.
Ansprechpartnerin: Frau Nadine Langner, Tel. 02373/976-222.

Die Gebühr beträgt 13,00 €.

Anträge auf Ausstellung eines Gewerbezentralregisterauszuges sind beim Bürgerbüro gegen Vorlage eines Lichtbildausweises persönlich zu stellen.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Mahendran

S.Mahendran@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Franz

L.Franz@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Jansen-Schäfer

A.Jansen-Schaefer@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |