- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Margret
Wolff
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- M.Wolff@froendenberg.de
Sascha
Wiggers
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- S.Wiggers@froendenberg.de
Grundsteuer- und Gebührenbescheid
Der Grundsteuer- und Gebührenbescheid
Der Grundsteuer- und Gebührenbescheid wird regelmäßig einmal jährlich an Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte verschickt.
Er enthält zum Einen die Grundsteuer für das Grundstück und deren Bebauung. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt. Die Gemeinde multipliziert diesen Grundsteuermessbetrag danach mit dem örtlichen Hebesatz, der von jeder Kommune selbst festgelegt wird.
Bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr liegt dieser Hebesatz seit 2017:
- Grundsteuer A = 340 %
- Grundsteuer B = 695 %.
Neben dieser Kommunalsteuer erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr auch Benutzungsgebühren vom Eigentümer eines Grundstücks. Für diese Geldleistung erhält der Zahlende auch eine konkrete Gegenleistung. Zu diesen Gebühren zählen insbesondere:
- Abfallentsorgungsgebühr
- Straßenreinigungsgebühr
- Schmutzwassergebühr
- Niederschlagswassergebühr
Abfallentsorgungsgebühr
Straßenreinigungsgebühr
Schmutzwassergebühr
Niederschlagswassergebühr
Regenwassernutzungsanlagen