Grundsteuer- und Gebührenbescheid

Der Grundsteuer- und Gebührenbescheid

 

Der Grundsteuer- und Gebührenbescheid wird regelmäßig einmal jährlich an Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte verschickt.

Er enthält zum Einen die Grundsteuer für das Grundstück und deren Bebauung. Der Grundsteuermessbetrag wird vom Finanzamt ermittelt. Die Gemeinde multipliziert diesen Grundsteuermessbetrag danach mit dem örtlichen Hebesatz, der von jeder Kommune selbst festgelegt wird.

Bei der Stadt Fröndenberg/Ruhr liegt dieser Hebesatz seit 2017:

- Grundsteuer A = 340 %

- Grundsteuer B = 695 %.

Neben dieser Kommunalsteuer erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr auch Benutzungsgebühren vom Eigentümer eines Grundstücks. Für diese Geldleistung erhält der Zahlende auch eine konkrete Gegenleistung. Zu diesen Gebühren zählen insbesondere:

- Abfallentsorgungsgebühr

- Straßenreinigungsgebühr

- Schmutzwassergebühr

- Niederschlagswassergebühr

 

 

Ihre Ansprechpersonen

Frau Wolff

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Herr Wiggers

S.Wiggers@­froendenberg.de 02373/976-412Adresse | Öffnungszeiten |