Grundsteuer

Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken


Grundsteuer

Die Grundsteuer wird auf Grundstücke sowie deren Bebauung erhoben (Grundbesitz). Steuerpflichtig sind Eigentümer, Nießbraucher und Erbbauberechtigte.

Sie kommt der Gemeinde zugute, in welcher das besteuerte Grundstück liegt und ist in der Regel in 4 vierteljährlichen Raten zu zahlen.

Unterschieden wird hierbei zwischen der Grundsteuer A und der Grundsteuer B.

  • A für agrarische, d.h. der Land- und Forstwirtschaft gewidmete Grundstücke

  • B für bauliche, d.h. bebaute und bebauungsfähige Grundstücke.


Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in mehreren Schritten:

Zunächst wird für den Grundbesitz ein Einheitswert vom zuständigen Finanzamt festgelegt und anschließend der Grundsteuermessbetrag ermittelt. Dieser wird sodann der Kommune mitgeteilt. Die Kommune multipliziert den Grundsteuermessbetrag danach mit dem örtlichen Hebesatz. Dieser kann von jeder Kommune durch eine Satzung festgelegt werden, variiert also innerhalb Deutschlands.

Bei Änderungen m Grundbesitz, insbesondere bei zusätzlichen Bebauungen bzw. Abriss bestehender Bebauungen, ist dies dem Finanzamt mitzuteilen. Ggf. ändert sich darauf folgend der Steuerbetrag zu Beginn des nächsten Jahres.


Eigentumswechsel bei Immobilien

Ein Sonderfall stellt hierbei die Übereignung eines besteuerten Grundstücks dar. Regelmäßig dauert es einige Zeit, bis der Gemeinde die Änderungen der Eigentumslage vom Finanzamt angezeigt werden. In diesem Fall ergeht oftmals bei Jahresbeginn ein Grundsteuerbescheid an den Alteigentümer, obwohl tatsächlich der Neueigentümer steuerpflichtig ist.

Für eine Beschleunigung dieses Verfahrens stehen die Sachbearbeiter im Steueramt zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich mit ihnen in Verbindung, wenn eine unkomplizierte Abwicklung des Eigentumswechsels erwünscht ist.

Hebesatz der Grundsteuer in der Stadt Fröndenberg/Ruhr seit 2017:

 

Grundsteuer AGrundsteuer B
340 %695 %

 

 

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