Haushaltsplan

Der Haushaltsplan der Stadt Fröndenberg/Ruhr für das Haushaltsjahr 2023 wurde auf der Grundlage des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements"  (NKF) erstellt. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich 

  • anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
  • entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
  • notwendigen Verpflichtungsermächtigungen

 und ist gegliedert in

  • einen Gesamtergebnisplan (Erträge und Aufwendungen),
  • einen Gesamtfinanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie
  • in dazugehörige Teilpläne.

Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Fröndenberg/Ruhr.

Mit der Haushaltssatzung werden

  • im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
  • im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
  • die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
  • die Verpflichtungsermächtigungen,
  • die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage,
  • der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
  • die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer

festgesetzt.

Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Haushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen beschlossen.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Amtsblatt der Stadt Fröndenberg/Ruhr am 06.02.2023 bekannt gemacht.

Im Folgenden können Sie sich den aktuellen Haushaltsplan 2023 als PDF-Datei anzeigen lassen.

Haushaltsplan 2023

 

 

 

 

  • Gemeindeordnung (GO NW)
  • Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO)

Ihre Ansprechperson>

Herr Holterhöfer

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