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Peter
Holterhöfer
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Montag
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Haushaltsplan
Der Haushaltsplan der Stadt Fröndenberg/Ruhr für das Haushaltsjahr 2023 wurde auf der Grundlage des "Neuen Kommunalen Finanzmanagements" (NKF) erstellt. Er enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich
- anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,
- entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie
- notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
und ist gegliedert in
- einen Gesamtergebnisplan (Erträge und Aufwendungen),
- einen Gesamtfinanzplan (Einzahlungen und Auszahlungen) sowie
- in dazugehörige Teilpläne.
Als Teil der Haushaltssatzung bildet der Haushaltsplan die rechtliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt Fröndenberg/Ruhr.
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres,
- im Finanzplan der Gesamtbetrag der Einzahlungen und Auszahlungen sowohl aus laufender Verwaltungstätigkeit als auch aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit des Haushaltsjahres,
- die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen (Kreditermächtigungen),
- die Verpflichtungsermächtigungen,
- die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage,
- der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie
- die Hebesätze für die Grundsteuer A und B und für die Gewerbesteuer
festgesetzt.
Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 die Haushaltssatzung 2023 mit allen Anlagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde im Amtsblatt der Stadt Fröndenberg/Ruhr am 06.02.2023 bekannt gemacht.
Im Folgenden können Sie sich den aktuellen Haushaltsplan 2023 als PDF-Datei anzeigen lassen.
- Gemeindeordnung (GO NW)
- Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO)