Jahresabschluss

Jahresabschluss

Gemäß § 38 KomHVO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der in dieser Verordnung enthaltenen Maßgaben aufzustellen.

Der Jahresabschluss besteht aus
- der Ergebnisrechnung,
- der Finanzrechnung,
- den Teilrechnungen;
- der Bilanz und
- dem Anhang.
Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht gemäß § 49 KomHVO beizufügen.

Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 28.09.2022 den Jahresabschluss zum 31.12.2021 festgestellt.

Nachfolgend können Sie sich den Jahresabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Fröndenberg/Ruhr als pdf-Datei herunterladen.

Jahresabschluss 2021

Teilrechnungen 2021

 

 

Gesamtabschluss

Gemäß § 49 GemHVO besteht der Gesamtabschluss aus
- Gesamtbilanz
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtanhang
Dem Gesamtabschluss sind ein Gesamtlagebericht und ein Beteiligungsbericht beizufügen.

Der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr hat in seiner Sitzung am 14.12.2022 den Gesamtabschluss zum 31.12.2021 festgestellt.

Nachfolgend können Sie sich den Gesamtabschluss zum 31.12.2021 der Stadt Fröndenberg/Ruhr als pdf-Datei herunterladen.

Teil 1 - Gesamtabschluss 2021

Teil 2 - Beteiligungsübersicht 2021

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Herr Holterhöfer

P.Holterhoefer@­froendenberg.de 02373/976-410Adresse | Öffnungszeiten |