Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
Kanalanschlussbeitrag
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden können, gewerblich genutzt werden können oder bebaubar sind
Vollanschluss (Schmutzwasser und Oberflächentwässerung):
3,11 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Teilanschluß´(Schmutzwasser):
1,55 € pro m² Grundstücksfläche bis zu einer Tiefe von 50 m.
Zuschläge:
zweigeschossige Bebaubarkeit + 25%
dreigeschossige Bebaubarkeit + 50%
vier- und fünfgeschossige Bebaubarkeit + 75%
sechs- und mehrgeschossige Bebaubarkeit +100%
Kern-, Gewerbe- und Industriegebiete zusätzlich + 50%
§ 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG)
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fröndenberg/Ruhr