Katastrophenschutz (Großschadensereignisse)

Katastrophen und sog. Großschadensereignisse erfordern eine einheitliche Lenkung von Abwehrmaßnahmen mehrerer Behörden.

Ziel einer interkommunalen Kooperation ist die Verbesserung der technischen Durchführung von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen sowie weiterer Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung.

 

Bei derartigen Ereignissen ist eine übergeordnete Koordination von Maßnahmen erforderlich. Diese Leitungsbefugnis wurde mit der Neufassung des Feuerschutzhilfeleistungsgesetzes NRW (FSHG) auf die Kreise übertragen.