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Peter
Holterhöfer
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Dienstag
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NKF - Neues kommunales Finanzmanagement
Das Land NRW hat mit der Reform des kommunalen Haushaltsrechts das System der Kameralistik durch das NKF abgelöst.
Das bedeutet, dass die Stadt Fröndenberg/Ruhr ihre Geschäftsvorfälle in der Finanzbuchhaltung spätestens zum 01.01.2009 nach dem System der doppelten Buchführung (Doppik) zu erfassen hat. Die Stadt Föndenberg/Ruhr hat ihr System bereits zum 01.01.2006 umgestellt.
Aufgabe der Buchführung ist es außerdem, die Geschäftsvorfälle fortlaufend aufzuzeichnen und eine kommunale Bilanz aufzustellen.
In der Bilanz wird das städtische Vermögen und dessen Finanzierung gegenüber gestellt. Die Eröffnungsbilanz bildet dabei den Ausgangspunkt und den Bezugsrahmen der Rechnungslegung der Stadt Fröndenberg/Ruhr.
Das Rechnungssystem erfasst über Aufwendungen und Erträge den Ressourcenverbrauch und das Ressourcenaufkommen der Stadt und bildet den tatsächlichen Werteverzehr über Abschreibungen vollständig ab. So ist die Erfassung und Darstellung des Ressourcenverbrauchs bezogen auf die Aufgabenerfüllung möglich.
- 2. NKF - Weiterentwicklungsgesetz (2.NKFWG)
- Gemeindeordnung NRW
- Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO)