Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
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Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
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Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
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- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
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Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
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- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
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- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
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- 37,50 €
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- 60,00 €
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- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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- 60,00 €
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- 69,50 €
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Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
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Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
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- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
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Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
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- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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- 60,00 €
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Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
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Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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- 37,50 €
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- 60,00 €
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- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
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- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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- 22,80 €
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- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
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Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
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Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
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- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
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Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
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Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Sabine
Mahendran
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- S.Mahendran@froendenberg.de
Linda
Franz
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- L.Franz@froendenberg.de
Anja
Jansen-Schäfer
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- A.Jansen-Schaefer@froendenberg.de
Personalausweis / Reisepass
Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises oder eines Reisepasses erfordert das persönliche Erscheinen des Antragstellers. Der Antrag wird sofort aufgenommen.
Mitzubringen sind in beiden Fällen:
- ein biometrisches Passfoto aus neuester Zeit
- das alte Ausweisdokument (im Einzellfall ist auch die Vorlage einer Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. des Stammbuches der Familienotwendig)
Die wichtigsten Anforderungen an ein biometrisches Passfoto sind:
1. Frontansicht des Gesichts mit gerader Kopfhaltung
2. Gesichtshöhe zwischen 32 und 36 mm
3. Augen offen und deutlich sichtbar
4. neutraler Gesichtsausdruck
5. geschlossene Lippen
6. einfarbiger Hintergrund
Die aufgenommenen Anträge werden zur Bundesdruckerei nach Berlin versandt, da die Ausfertigung der Dokumente dort vorgenommen wird.
Nachdem die fertigen Pässe wieder beim hiesigen Bürgerbüro vorliegen, werden die Antragsteller umgehend von hier schriftlich benachrichtigt.
Bei den Ausweisen erfolgt die Benachrichtigung direkt über die Bundesdruckerei.
Mit der Nachricht werden auch Vordrucke zur Erklärung bei der Abholung des Personalausweises bzw. zur Bevollmächtigung einer dritten Person übersandt, die die Abholung im Auftrag des Betroffenen durchführen kann.
Zu beachten ist, dass die Gültigkeitsdauer des Personalausweises (Reisepasses) sich nach dem Lebensalter richtet:
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres wird ein Personalausweis (Reisepass) mit sechsjähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, danach mit einer zehnjährigen Gültigkeitsdauer.
Achtung:
Vor Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Infobroschüre [.pdf/2MB]
Wichtig:
Kindereinträge im Reisepass der Eltern verlieren ab dem 26.06.2012 ihre Gültigkeit
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bürgerbüro empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den sogenannten "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Als Reisedokumente für die Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.
Eine Zustimmungserklärung der Eltern finden Sie hier.
Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
- 22,80 €
Gebühr für die Neuausstellung eines Personalausweises nach Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,00 €
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig)
- 10,00 €
Ausstellung eines Reisepasses bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 6 Jahre)
- 37,50 €
Ausstellung eines Reisepasses nach Vollendung des 24. Lebensjahres (gültig: 10 Jahre)
- 60,00 €
Expresspass bis 24 Jahre (Austellungsdauer 3 Werktage)
- 69,50 €
Expresspass ab 24 Jahre (Ausstellungsdauer 3 Werktage)
- 92,00 €
vorläufiger Reisepass für alle Altersgruppen (gültig: 1 Jahr)
- 26,00 €