Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht aus sozialen oder persönlichen Gründen für Personen mit geringem Einkommen, Altenheimbewohnern, Schwerbehinderten (Merkmal im Schwerbehindertenausweis beachten), Sonderfürsorgeberechtigten, Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz u. a.  kann im Bürgerbüro der Stadt Fröndenberg/Ruhr beantragt werden.

Hinweis:
Bei Vorlage des Bescheides über die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht können Sie bei der Dt. Telekom auch eine Ermäßigung der Telefongebühren beantragen.

  • Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht NRW

Ihre Ansprechpersonen

Frau Mahendran

S.Mahendran@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Franz

L.Franz@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Jansen-Schäfer

A.Jansen-Schaefer@­froendenberg.de 02373/976-250Adresse | Öffnungszeiten |