Standesamt

Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen40,- €
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind66,- €
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte 40,- €
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung21,- €
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens21,- €
Eheurkunde10,- €
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden5,- €
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen)18,- - 35,- €
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten120,- €

 

Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.

Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
  • Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)

Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.

In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden

  • geschieden oder verwitwet ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • ein minderjähriges Kind hat,
  • adoptiert ist,
  • im Ausland geschieden wurde,
  • oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.

Ihre Ansprechperson>

Frau Leukert

M.Leukert@­froendenberg.de 02373/976-228Adresse | Öffnungszeiten |