Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
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Bahnhofstraße 2
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Tel.: 02373/ 976-301
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Monika Leukert
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
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Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
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- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
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Erklärungen zur Namensführung
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- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
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- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
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Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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FAX 02373/ 976-335
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
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Bahnhofstraße 2
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Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
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- Ausstellung der Urkunden
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Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
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Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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Monika Leukert
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FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
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- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
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- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
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- Sterbeurkunden
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- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
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Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
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Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
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Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
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Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
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- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
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Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
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Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
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FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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Monika Leukert
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
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Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
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- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
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FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
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Anja Jansen-Schäfer
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Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Das Standesamt erledigt für Sie nachstehende Aufgaben:
Eheschließungen
- Anmeldung nach vorheriger Terminvereinbarung
- Durchführung von Trauungen
- Erklärungen zur Namensführung
Geburten
- Beurkundung
- Ausstellung der Urkunden
- Namensführung der Kinder
Sterbefälle
- Beurkundung
- Ausstellung der Sterbeurkunden
Urkundenausstellung
- begl. Abschriften aus dem Familienbuch
- Geburtsurkunden
- Ehe-Urkunden
- Sterbeurkunden
Erklärungen zur Namensführung
- Antragsannahme für Behördliche Namensänderungen
- Namensführung der Ehegatten und Kinder
- Namensführung der Spätaussiedler
- Wiederannahme eines früheren Namens
Anmeldung zur Eheschließung
Standesamt Fröndenberg/Ruhr
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr
Tel.: 02373/ 976-301
E-Mail: M.Leukert(at)froendenberg.de
Hauptamtliche Standesbeamtin:
Monika Leukert
Tel. 02373/ 976-301
FAX 02373/ 976-335
Stellvertretende Standesbeamte:
Anja Jansen-Schäfer
Linda Franz
Für den Start in das gemeinsame Eheglück sind zunächst einige Formalitäten unvermeidlich. Wer heiraten möchte, muss seine Eheschließung beim Standesamt anmelden. Zuständig für die Anmeldung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen haben Sie die Wahlmöglichkeit.
Für die Eheschließung selbst ist jedes deutsche Standesamt zuständig. Die Anmeldung zur Eheschließung hat 6 Monate Gültigkeit. Sie können also innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten. Die Anmeldung und Terminabsprache sollte möglichst frühzeitig erfolgen, insbesondere dann, wenn eine Trauung in den Monaten Mai bis August oder im Dezember beabsichtigt ist.
Zur Eheschließung gehören bekanntlich „Zwei“. Deshalb sollte die Anmeldung grundsätzlich von beiden Eheschließenden persönlich erfolgen. Ist ein Partner jedoch aus persönlichen oder beruflichen Gründen verhindert, kann die Anmeldung von einem der Eheschließenden allein mit schriftlicher Vollmacht des anderen vorgenommen werden.
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird der Hochzeitstermin vereinbart. Mit der Terminbestätigung werden weitere Informationen über den Ablauf der Eheschließung erteilt. Das Trauzimmer im Rathaus verfügt über 16 Sitzplätze; die Anwesenheit von zusätzlichen Gästen ist möglich.
Auf Wunsch können „Ambiente-Trauungen“ im Kettenschmiedemuseum erfolgen.
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Annegret
Becker
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- A.Becker@froendenberg.de
Barbara
Danne
Danne Maio Fischer Graas Immenk Kleine-Ko Störmer Sträter
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- B.Danne@froendenberg.de
Matthias
Weischer
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- M.Weischer@froendenberg.de
Nadine
Langner
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- N.Langner@froendenberg.de
Stefan
Kickermann
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- s.kickermann@froendenberg.de
Birgit
Tönsmann
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- B.Toensmann@froendenberg.de
Daniel
Fülling
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- D.Fuelling@froendenberg.de
Ayla
Vogt
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- A.Vogt@froendenberg.de
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Monika
Leukert
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- M.Leukert@froendenberg.de
Standesamt
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen | 40,- € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn beide oder einer der beiden Eheschließenden ausländische Staatsangehörige sind | 66,- € |
Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung der Eheschließung bei einem anderen Standesamt erfolgte | 40,- € |
Erklärung zur Bestimmung des Ehenamens nach Eheschließung | 21,- € |
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens | 21,- € |
Eheurkunde | 10,- € |
Weitere gleichzeitig angefertigte Exemplare dieser Urkunden | 5,- € |
Stammbuch (unterschiedliche Ausführungen) | 18,- - 35,- € |
Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten | 120,- € |
Nachdem der richtige Partner gefunden ist, werden verschiedene Unterlagen und Dokumente benötigt. Welche Papiere dies sind, hängt vom „Einzelfall“ ab.
Wenn beide Eheschließenden deutsch und volljährig sind und das erste Mal heiraten, werden folgende Unterlagen benötigt :
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (diese bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes)
- Beglaubigte Kopie des Geburtenregisters (diese bekommen Sie nur bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat)
Ob weitere Dokumente vorzulegen sind, klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Standesamt ab.
In allen anderen Fällen sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen. Insbesondere dann, wenn einer der Eheschließenden
- geschieden oder verwitwet ist,
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
- ein minderjähriges Kind hat,
- adoptiert ist,
- im Ausland geschieden wurde,
- oder wenn die Eheschließenden gemeinsame Kinder haben.