Straßenbau allgemein
Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.
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Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.
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Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.
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Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.
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Mateusz
Lesniak
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Jürgen
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- N.Ritter@froendenberg.de
Straßenbau- und unterhaltung
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Zu den Maßnahmen des Straßenbaues zählen der Neubau als auch die Erweiterung, Verbesserung oder grundlegende Erneuerung von Straßen, Wegen und Plätzen. Das Tiefbauamt erarbeitet zunächst Ausbaupläne. Diese werden mit den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke, welche später Erschließungsbeiträge oder Straßenbaubeiträge zahlen müssen erörtert und abgestimmt. Die abschließende Entscheidung über den Straßenausbau trifft der Rat der Stadt Fröndenberg/Ruhr.