Erschließungsbeiträge/Straßenbaubeiträge
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Wenn die Erschließung auf einen Dritten übertragen worden ist (z.B. Bauträger), werden die Erschließungsbeiträge in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis an den Dritten gezahlt. Eine Beitragserhebung per Bescheid durch die Stadt ist in diesem Fall nicht möglich.
Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen an.
Sowohl bei der Ermittlung des Erschließungsbeitrages als auch der Straßenbaubeiträge werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Dabei werden die Art und das Maß der Nutzung durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt.
Erschließungsbeiträge/Straßenbaubeiträge
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Wenn die Erschließung auf einen Dritten übertragen worden ist (z.B. Bauträger), werden die Erschließungsbeiträge in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis an den Dritten gezahlt. Eine Beitragserhebung per Bescheid durch die Stadt ist in diesem Fall nicht möglich.
Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen an.
Sowohl bei der Ermittlung des Erschließungsbeitrages als auch der Straßenbaubeiträge werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Dabei werden die Art und das Maß der Nutzung durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt.
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Jenny
Herrmann
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- J.Herrmann@froendenberg.de
- Anschrift
- 001Ruhrstr.958730Fröndenberg/Ruhr
Brigitte
Matzen
Matzten
Montag
08.30 - 10.30 Uhr
Dienstag
08.30 - 10.30 Uhr
Mittwoch
08.30 - 10.30 Uhr
Donnerstag
08.30 - 10.30 Uhr
Freitag
08.30 - 10.30 Uhr
- B.Matzen@froendenberg.de
Straßenbaubeiträge
Erschließungsbeiträge/Straßenbaubeiträge
Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.
Wenn die Erschließung auf einen Dritten übertragen worden ist (z.B. Bauträger), werden die Erschließungsbeiträge in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis an den Dritten gezahlt. Eine Beitragserhebung per Bescheid durch die Stadt ist in diesem Fall nicht möglich.
Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen an.
Sowohl bei der Ermittlung des Erschließungsbeitrages als auch der Straßenbaubeiträge werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Dabei werden die Art und das Maß der Nutzung durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt.