Straßenbaubeiträge

Erschließungsbeiträge/Straßenbaubeiträge

Für die erstmalige Anlegung von Straßen, Wegen, Plätzen, Lärmschutzanlagen, selbständigen Anlagen zum Parken sowie selbständigen Grünanlagen erhebt die Stadt Fröndenberg/Ruhr Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften des Baugesetzbuches.

Wenn die Erschließung auf einen Dritten übertragen worden ist (z.B. Bauträger), werden die Erschließungsbeiträge in der Regel zusammen mit dem Kaufpreis an den Dritten gezahlt. Eine Beitragserhebung per Bescheid durch die Stadt ist in diesem Fall nicht möglich.

Beim späteren Zweitausbau (grundlegende Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) einer Erschließungsanlage fallen Straßenbaubeiträge gem. § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen an.

Sowohl bei der Ermittlung des Erschließungsbeitrages als auch der Straßenbaubeiträge werden die erschlossenen Grundstücksflächen zugrunde gelegt. Dabei werden die Art und das Maß der Nutzung durch entsprechende Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

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Frau Matzen

B.Matzen@­froendenberg.de 02373/976-331Adresse | Öffnungszeiten |