Treten Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ein Beschäftigungsverhältnis ein, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Jugendlichen für diese Untersuchungen keine Kosten entstehen, können sie im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten.
Zum Erhalt eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist die Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig. Die Kosten trägt das Kreisjugendamt in Unna. Die Jugendlichen können einen Arzt ihres Vertrauens wählen.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird gebührenfrei ausgestellt.
Treten Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ein Beschäftigungsverhältnis ein, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Jugendlichen für diese Untersuchungen keine Kosten entstehen, können sie im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten.
Zum Erhalt eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist die Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig. Die Kosten trägt das Kreisjugendamt in Unna. Die Jugendlichen können einen Arzt ihres Vertrauens wählen.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird gebührenfrei ausgestellt.
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Annegret
Becker
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- A.Becker@froendenberg.de
Barbara
Danne
Danne Maio Fischer Graas Immenk Kleine-Ko Störmer Sträter
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
- B.Danne@froendenberg.de
Matthias
Weischer
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- M.Weischer@froendenberg.de
Nadine
Langner
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- N.Langner@froendenberg.de
Stefan
Kickermann
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- s.kickermann@froendenberg.de
Birgit
Tönsmann
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- B.Toensmann@froendenberg.de
Daniel
Fülling
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
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Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- D.Fuelling@froendenberg.de
Ayla
Vogt
Montag bis Mittwoch Donnerstag Freitag
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
- A.Vogt@froendenberg.de
- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Sabine
Mahendran
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- S.Mahendran@froendenberg.de
Linda
Franz
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- L.Franz@froendenberg.de
Anja
Jansen-Schäfer
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- A.Jansen-Schaefer@froendenberg.de
Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendschutzuntersuchung
Treten Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ein Beschäftigungsverhältnis ein, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Jugendlichen für diese Untersuchungen keine Kosten entstehen, können sie im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten.
Zum Erhalt eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist die Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig. Die Kosten trägt das Kreisjugendamt in Unna. Die Jugendlichen können einen Arzt ihres Vertrauens wählen.
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird gebührenfrei ausgestellt.
Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
Jugendarbeitsschutzgesetz