Untersuchungsberechtigungsschein für die Jugendschutzuntersuchung

Treten Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres in ein Beschäftigungsverhältnis ein, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit den Jugendlichen für diese Untersuchungen keine Kosten entstehen, können sie im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erhalten.

Zum Erhalt eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist die Vorlage eines Lichtbildausweises notwendig. Die Kosten trägt das Kreisjugendamt in Unna. Die Jugendlichen können einen Arzt ihres Vertrauens wählen.

Der Untersuchungsberechtigungsschein wird gebührenfrei ausgestellt.

Bei der Beantragung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist folgendes zu beachten bzw. mitzubringen:

  • Persönliche Vorsprache des Antragstellers oder eines gesetzlichen Vertreters (Elternteil) erforderlich
  • Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)

Jugendarbeitsschutzgesetz

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