- Anschrift
- 001Bahnhofstr. 258730Fröndenberg/Ruhr
Sabine
Mahendran
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- S.Mahendran@froendenberg.de
Linda
Franz
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- L.Franz@froendenberg.de
Anja
Jansen-Schäfer
Bürgerbüro
Montag
8:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
8:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
- A.Jansen-Schaefer@froendenberg.de
Wehrerfassung
Mit Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht am 01. Juli 2011 wurden die wehrrechtlichen Vorschriften bezüglich der Wehrerfassung und Datenübermittlung an die Bundeswehr geändert. Es werden künftig jährlich an das Bundesamt für Wehrerfassung bestimmte Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt, die volljährig werden.
Die Meldebehörde der Stadt Fröndenberg/Ruhr übermittelt nach § 58 Abs. 1 Satz 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) an das Bundesamt für Wehrverwaltung folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname,
- Vornamen,
- gegenwärtige Anschrift
Nach § 58 Abs. 1 Satz 2 WPflG werden die Daten nicht übermittelt, wenn der Betroffene nach § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz (MRRG) der Datenübermittlung widersprochen hat.
Die Betroffenen, die eine Übermittlung ihrer Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung nicht wünschen, werden gemäß § 18 Abs. 7 Satz 2 MRRG i.V.m. § 25 MRRG gebeten, dies der Stadt Fröndenberg/Ruhr schriftlich mitzuteilen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Stadt Fröndenberg/Ruhr, Bahnhofstraße 2, 58730 Fröndenberg/Ruhr, zu erklären.