Wohngeld

Sinn und Zweck der Wohngeldbewilligung nach dem Wohngeldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung angemessen und familiengerechten Wohnens, wobei sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses u.a. nach den für den Lebensunterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt rechnenden Familienmitgliedern richtet. Neben der Ermittlung des monatlichen Familieneinkommens ist für die Berechnung des eventuellen Wohngeldanspruchs die Zahl der zum Haushalt rechnenden Personen, das Baujahr des Hauses sowie die zu berücksichtigende Miete oder Belastung (bei Wohneigentum) maßgebend.

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen.

Darüber hinaus stehen Ihnen im Internet ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Thema Wohngeld zur Verfügung.

Formulare zur Antragstellung (Wohngeldantrag, Miet- und Verdienstbescheinigung) sind ebenfalls im Bürgerbüro erhältlich.

Ihre Ansprechpersonen

Frau Pieper

M.Pieper@­froendenberg.de 02373/976-240Adresse | Öffnungszeiten |

Frau Mahendran

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