Denkmalpflege
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr nimmt als Untere Denkmalbehörde den Denkmalschutz und die Denkmalpflege wahr. Sie handelt auf der Rechtsgrundlage des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG NRW).
Zum Denkmalschutz gehören die Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen sowie das Führen der Denkmalliste.
Die Denkmalpflege beinhaltet alle Vorgänge die dem Erhalt der eingetragenen Denkmäler dienen. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Denkmäler dauerhalt erhalten und nicht verfälscht, beschädigt, beeinträchtigt oder zerstört werden.
Alle Veränderungen, die unmittelbar oder mittelbar zur Beeinträchtigung von Bau- und Bodendenkmälern sowie des Erscheinungsbildes von Denkmälern führen können, bedürfen vorab der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. Dies gilt auch für Maßnahmen an Gebäuden, die in unmittelbarer Nähe eines Baudenkmals stehen.
Die Mitarbeiterinnen der Unteren Denkmalbehörde stehen gerne beratend zur Seite, auch bei Fragen zu Fördermöglichkeiten und Steuervergünstigungen.