Ausbildung & Stellenangebote

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr als Arbeitgeber

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr (rd. 21.000 Einwohner) liegt in reizvoller landschaftlicher Lage verkehrsgünstig im Süden des Kreises Unna zwischen dem Ruhrgebiet und dem Sauerland. Am Ort sind drei Grundschulen sowie eine Gesamtschule. Die Stadtverwaltung beschäftigt rund 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bietet interessante und abwechslungsreiche Arbeitsplätze, verbunden mit einer kollegialen Arbeitsatmosphäre. Den Beschäftigten stehen kostenfreie Parkplätze direkt am Rathaus zur Verfügung. Der Bahnhof ist in wenigen Gehminuten fußläufig vom Rathaus erreichbar, ebenso die zentrale Bushaltestelle in der Stadtmitte.

 

Freie Stellen finden Sie nachfolgend:

Kontakt

Herr Ole Strathoff

Details

Rathaus 1
Raum: 21
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Ebeler

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Frau Kühne

Rathaus 1
Bahnhofstraße 2
58730 Fröndenberg/Ruhr

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr & 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Fröndenberg/Ruhr Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungs- und Besetzungsverfahrens für diese Stelle verarbeitet.

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Bewerbungen sind daher ausdrücklich unabhängig von Geschlecht, (Schwer-)Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität erwünscht. Die einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (v.a. Landesgleichstellungsgesetz NRW, SGB IX) werden entsprechend berücksichtigt.

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