Baulückenkataster
Baulücken können sich in Geltungsbereichen von Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen sowie im unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB befinden. Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden schonend und sparsam umgegangen werden. Hierzu zählt u.a. die Nachverdichtung als Maßnahme zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme.
Wenn Sie an einer Baulücke interessiert sind, senden Sie bitte dieses Kontaktformular per Post an die Stadt Fröndenberg/Ruhr oder per E-Mail an die Adresse bauluecken@froendenberg.de.
Um eine telefonische Terminabsprache wird gebeten.