Informationspflicht gem. Artikel 13 & 14 Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Mit Wirkung zum 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Hierdurch ergeben sich direkte Auswirkungen auf die datenverarbeitenden öffentlichen Stellen. Im Unterschied zu einer EU-Richtlinie, die zunächst in nationales Recht umzusetzen ist, ist eine EU-Verordnung, so auch die EU-DSGVO, direkt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union anwendbar.
Die neue Rechtslage sieht unter anderem zahlreiche Betroffenenrechte, z. B. das Recht auf Löschung gespeicherter Daten, das Recht auf Auskunft, sowie bestimmte Informationspflichten des jeweiligen Verantwortlichen vor.
Nach Artikel 13 und 14 EU-DSGVO hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in den Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen.
Der Datenschutzbeauftragte und seine Stellvertreterin der Stadt Fröndenberg/Ruhr sind unter datenschutz@stadt-unna.de erreichbar. Unter Datenschutz erhalten Sie weitere Informationen.
Hierbei handelt es sich um folgende Informationen:
Asyl
PDF | 366 KBBaulückenkataster
PDF | 286 KBBewerberverfahren
PDF | 286 KBBüchereiverfahren
PDF | 285 KBEhrenamtsbörse
PDF | 286 KBEhrenamtskarte
PDF | 286 KBEinschulungsverfahren
PDF | 285 KBFeuerwehrverfahren
PDF | 289 KBFinanzwesen
PDF | 288 KBFischereischein
Datenschutzhinweise nach Artikel 13 DSGVOPDF | 157 KBFriedhofswesen
PDF | 285 KBGebührenkasse
PDF | 286 KBGewerbeverfahren
PDF | 288 KBHeimatpreis
PDF | 292 KBJagdpacht
PDF | 285 KBLandeshundeverfahren
PDF | 289 KBSozialwesen
PDF | 311 KBWohngeldverfahren
PDF | 312 KB