Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr
Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem eine Verstorbene/ein Verstorbener einer Stadt ihre/seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauern und sich an geliebte Menschen erinnern.
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich.
Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.
Neu ab 01.07.2017: Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“
Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an.
Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.
Flyer Friedhain
Drei Baumgrabarten werden angeboten:
- Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
- Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
- Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)
Kontakt
Alter Friedhof
Der Alte Friedhof liegt an der Friedhofstraße in Fröndenberg. Die erste Beisetzung fand 1866 statt. Im Jahr 1884 wurde der Friedhof erweitert, heute umfasst er eine Fläche von 21.818 m². Eine beeindruckende Allee aus alten Linden bildet den Hauptweg des Friedhofs. Im nordwestlichen Bereich erinnern 80 Kriegsgräber und Gedenksteine an die Toten der Möhnekatastrophe und des Bombenangriffes vom 12. März 1945.
Alter Friedhof
Friedhofstraße
58730 Fröndenberg/Ruhr
Neuer Friedhof
Der Neue Friedhof Der Neue Friedhof im Jägertal in Fröndenberg wurde 1946 eröffnet. Eine Erweiterung erfolgte 1980. Insgesamt beträgt die Friedhofsfläche heute 42.206 m². Alter Baumbestand prägt den südlichen Bereich, während sich der nördliche Teil hell und sonnig präsentiert. Die in der Mitte des Areals gelegene Leichenhalle bietet den Hinterbliebenen Abschiedsräume im Untergeschoss. Für Abschiedsfeiern im größeren Rahmen steht eine Trauerhalle im Obergeschoss zur Verfügung.
Neuer Friedhof
Jägertal
58730 Fröndenberg/Ruhr
Bestattungsarten auf den kommunalen Friedhöfen
Die nachfolgende Auflistung verschafft Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:
Wahlgrabstätten:
Auswahl der Lage auf den Friedhöfen
Einzelgräber und mehrstellige Gräber
Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist
Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist
Ruhefrist: 30 Jahre
Beisetzung von Urnen und Särgen möglich
Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)
Reihengräber
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Keine Beisetzung von Urnen
Ruhefrist: 30 Jahre
Größe: 2,40 m x 1,10 m
Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m
Urnengräber:
Keine Auswahl der Lage
Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Ruhefrist: 25 Jahre
Größe: 1 m x 1 m
Pflegefreies Urnengrab:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Anonyme Urnenbestattung:
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Rasenfläche ohne Kennzeichnung
Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung
Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Einzelgrab)
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitliche Grabplatten
Verlängerung der Nutzungsfrist möglich
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Pflegefreies Reihengrab
Keine Auswahl der Lage
Vorgegebene Bestattungsfolge
Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 30 Jahre
Urne im Wald (Einzelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Doppelgrab)
Keine Auswahl
Vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Ruhefrist: 25 Jahre
Urne im Wald (Familiengrab)
Freie Auswahl des Baumes
Keine vorgegebene Bestattungsfolge
Einheitlicher Grabstein (Findling)
Nutzungsrecht kann verlängert werden
Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig
Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden
Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung
Nutzungsrecht: 50 Jahre
Ruhefrist: 25 Jahre
Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr 2024
I. Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Nutzung | |
1a.) | der Trauerhalle einschl. des Bahrwagens | 389,00 € |
1b.) | des Bahrwagens | 18,00 € |
2. | Nutzung der Orgel | 23,00 € |
3. | Nutzung der Kühlung je Tag | 30,00 € |
II. Gebühr für die Überlassung von Begräbnisplätzen
Nr. | Gebühren für | Betrag | |
---|---|---|---|
1a.) | Reihengräber (Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 1.855,00 € | |
1b.) | Reihengräber Personen über 5 Jahre | 2.044,00 € | |
2. | Wahlgräber je Begräbnisplatz | 2.368,00 € | |
3. | Urnengräber | 1.992,00 € | |
4. | Pflegefreies Urnengrab | 2.213,00 € | |
5. | Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei) | 2.213,00 € | |
6. | Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei) | 2.445,00 € | |
7. | Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei) | 2.219,00 € | |
8. | Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei) | 2.474,00 € | |
9. | Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei) | 3.386,00 € | |
10. | Pflegefreies Reihengrab | 3.334,00 € | |
11. | Urne anonym | 946,00 € | |
12. | Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich | 79,00 € | |
13. | Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich | 80,00 € | |
14. | Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) jährlich | 98,00 € | |
15. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) jährlich | 89,00 € | |
16. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) jährlich | 99,00 € | |
17. | Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) jährlich | 68,00 € |
III. Gebühren für die Grabherstellung
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr | 357,00 € |
2. | Personen über 5 Jahre (Sarg) 1009,00 € an Samstagen | 714,00 € |
3. | Personen über 5 Jahre (Urne) 446,00 € an Samstagen | 329,00 € |
4. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab mit Grabplatte) 626,00 € an Samstagen | 509,00 € |
5. | Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab im Wald mit Namenstafel) 577,00 € an Samstagen | 460,00 € |
IV. Gebühren für Einebnen von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit auf Antrag des Nutzungsberechtigten
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Einebnung je Grabstelle | 332,00 € |
2. | Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe | 71,00 € |
V. Gebühren für das Ausbetten und Wiederbestatten
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf | 407,00 € 812,00 € 247,00 € |
2. | Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung auf einem städtischen Friedhof a) Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr b) Personen über 5 Jahre c) Urnen | 570,00 € 1.140,00 € 371,00 € |
VI. Sonstige Gebühren
Nr. | Gebühren für | Betrag |
---|---|---|
1. | Genehmigung zur Grabmalaufstellung und/oder einer Einfassung |
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2. | Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhefrist | 200,00 € |
3. | Grabplatte auf Wunsch | 180,00 € |
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Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)
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Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndenberg/Ruhr vom 13.11.2014 (in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 16.12.2016)
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Fröndenberg vom 27.11.1987