Kommunale Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr

Der Friedhof ist nicht nur ein Ort an dem eine Verstorbene/ein Verstorbener einer Stadt ihre/seine letzte Ruhe findet, sondern auch ein Ort der Ruhe und Besinnung. Hier können Hinterbliebene trauern und sich an geliebte Menschen erinnern.

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr unterhält zwei Friedhöfe, den Alten Friedhof an der Friedhofstraße und den Neuen Friedhof im Jägertal. Auf beiden kommunalen Friedhöfen werden Erdbestattungen und Aschebeisetzungen zur Eigenpflege oder pflegefrei angeboten. Anonyme Bestattungen sind nur auf dem Neuen Friedhof möglich.

Ferner besteht eine Zuständigkeit für die Kriegsgräber und den Jüdischen Friedhof an der Springstraße. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Friedhofsbroschüre.

Neu ab 01.07.2017: Waldbestattung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“

Die Stadt Fröndenberg/Ruhr bietet die Möglichkeit einer Urnenbeisetzung im „Friedhain Fröndenberg/Ruhr“ an.

Hierzu wurde eine Waldfläche auf dem städt. Neuen Friedhof hergerichtet. Eine biologisch abbaubare Urne wird im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Auf dem am Baum liegenden Findling werden Namenstafeln angebracht, versehen mit Namen, Geburts- und Sterbejahr.

Flyer Friedhain

Drei Baumgrabarten werden angeboten:

  • Der Gemeinschaftsbaum (bis max. 8 Einzelgräber)
  • Der Partnerbaum (bis max. 4 Doppelgräber)
  • Der Familienbaum (bis max. 4 Urnen)

Kontakt

Frau Sträter

Alter Friedhof

Der Alte Friedhof liegt an der Friedhofstraße in Fröndenberg. Die erste Beisetzung fand 1866 statt. Im Jahr 1884 wurde der Friedhof erweitert, heute umfasst er eine Fläche von 21.818 m². Eine beeindruckende Allee aus alten Linden bildet den Hauptweg des Friedhofs. Im nordwestlichen Bereich erinnern 80 Kriegsgräber und Gedenksteine an die Toten der Möhnekatastrophe und des Bombenangriffes vom 12. März 1945.

 

Alter Friedhof

Friedhofstraße

58730 Fröndenberg/Ruhr

Neuer Friedhof

Der Neue Friedhof Der Neue Friedhof im Jägertal in Fröndenberg wurde 1946 eröffnet. Eine Erweiterung erfolgte 1980. Insgesamt beträgt die Friedhofsfläche heute 42.206 m². Alter Baumbestand prägt den südlichen Bereich, während sich der nördliche Teil hell und sonnig präsentiert. Die in der Mitte des Areals gelegene Leichenhalle bietet den Hinterbliebenen Abschiedsräume im Untergeschoss. Für Abschiedsfeiern im größeren Rahmen steht eine Trauerhalle im Obergeschoss zur Verfügung.

 

Neuer Friedhof

Jägertal

58730 Fröndenberg/Ruhr

Bestattungsarten auf den kommunalen Friedhöfen

Die nachfolgende Auflistung verschafft Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Bestattungsarten auf den beiden kommunalen Friedhöfen:

 

Wahlgrabstätten:

  • Auswahl der Lage auf den Friedhöfen

  • Einzelgräber und mehrstellige Gräber

  • Verlängerung nach Ablauf der Ruhefrist

  • Erneute Belegung nach Ablauf der Ruhefrist

  • Ruhefrist: 30 Jahre

  • Beisetzung von Urnen und Särgen möglich

  • Größe: 3 m x 1,25 m (auf dem Alten Friedhof auch kleiner)

 

Reihengräber

  • Keine Auswahl der Lage

  • Einzelgrab mit vorgegebener Bestattungsfolge

  • Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden

  • Keine Beisetzung von Urnen

  • Ruhefrist: 30 Jahre

  • Größe: 2,40 m x 1,10 m

  • Fertiges Grabbeet: 1,20 m x 0,60 m

 

Urnengräber:

  • Keine Auswahl der Lage

  • Einzelgrab Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Verlängerung der Nutzungsfrist möglich

  • Ruhefrist: 25 Jahre

  • Größe: 1 m x 1 m

 

Pflegefreies Urnengrab:

  • Keine Auswahl der Lage

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Einheitliche Grabplatten

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Ruhefrist: 25 Jahre

 

Anonyme Urnenbestattung:

  • Keine Auswahl der Lage

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Rasenfläche ohne Kennzeichnung

  • Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung

  • Blumen- und Grabschmuck ist unzulässig

  • Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden

  • Ruhefrist: 25 Jahre 

 

Urne am Baum (Einzelgrab)

  • Keine Auswahl der Lage

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Einheitliche Grabplatten

  • Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden

  • Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig

  • Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Ruhefrist: 25 Jahre

 

Urne am Baum (Doppelgrab) nur auf dem Neuen Friedhof möglich

  • Keine Auswahl der Lage

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Einheitliche Grabplatten

  • Verlängerung der Nutzungsfrist möglich

  • Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig

  • Grabschmuck darf nur an den gekennzeichneten Stellen abgelegt werden

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Ruhefrist: 25 Jahre

 

Pflegefreies Reihengrab

  • Keine Auswahl der Lage

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Nutzungsfrist kann nicht verlängert werden

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Ruhefrist: 30 Jahre

 

Urne im Wald (Einzelgrab)

  • Keine Auswahl

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Einheitlicher Grabstein (Findling)

  • Nutzungsrecht kann verlängert werden

  • Grabmale, baulichen Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig

  • Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Ruhefrist: 25 Jahre

 

Urne im Wald (Doppelgrab)

  • Keine Auswahl

  • Vorgegebene Bestattungsfolge

  • Einheitlicher Grabstein (Findling)

  • Nutzungsrecht kann verlängert werden

  • Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig

  • Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Ruhefrist: 25 Jahre

 

Urne im Wald (Familiengrab)

  • Freie Auswahl des Baumes

  • Keine vorgegebene Bestattungsfolge

  • Einheitlicher Grabstein (Findling)

  • Nutzungsrecht kann verlängert werden

  • Grabmale, bauliche Anlagen und Anpflanzungen sind nicht zulässig

  • Grabschmuck darf nur an der Gedenkstätte abgelegt werden

  • Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung

  • Nutzungsrecht: 50 Jahre

  • Ruhefrist: 25 Jahre

Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Fröndenberg/Ruhr 2024

 

I. Gebühren für die Benutzung der Leichenhalle

Nr.Gebühren fürBetrag
1.Nutzung 
1a.)der Trauerhalle einschl. des Bahrwagens  389,00 €
1b.)des Bahrwagens  18,00 €    
2.Nutzung der Orgel   23,00 €    
3.Nutzung der Kühlung je Tag   30,00 €    

 

II. Gebühr für die Überlassung von Begräbnisplätzen

Nr. Gebühren fürBetrag
1a.) Reihengräber
(Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
1.855,00 €
1b.) Reihengräber Personen über 5 Jahre2.044,00 €
2. Wahlgräber je Begräbnisplatz2.368,00 €
3. Urnengräber1.992,00 €
4. Pflegefreies Urnengrab2.213,00 €
5. Urne am Baum (Einzelgrab; pflegefrei)2.213,00 €
6. Urne am Baum (Doppelgrab; pflegefrei)2.445,00 €
7. Urne im Wald (Einzelgrab; pflegefrei)2.219,00 €
 8. Urne im Wald (Doppelgrab; pflegefrei)2.474,00 €
 9. Urne im Wald (Familiengrab; pflegefrei)3.386,00 €
10. Pflegefreies Reihengrab3.334,00 €
11. Urne anonym 946,00 €
12. Verlängerungsgebühr je Wahlgrabstätte jährlich79,00 €
13. Verlängerungsgebühr je Urnengrab jährlich80,00 €
14. Verlängerungsgebühr je Urne am Baum (Doppelgrab) jährlich98,00 €
15. Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Einzelgrab) jährlich89,00 €
16. Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Doppelgrab) jährlich99,00 €
17. Verlängerungsgebühr je Urne im Wald (Familiengrab) jährlich68,00 €

 

III. Gebühren für die Grabherstellung

Nr.Gebühren fürBetrag
1.Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr357,00 €
2.Personen über 5 Jahre (Sarg)
 1009,00 € an Samstagen
714,00 €
3.Personen über 5 Jahre (Urne)
446,00 € an Samstagen
329,00 €
4.Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab
mit Grabplatte)
626,00 € an Samstagen
509,00 €
5.Personen über 5 Jahre (pflegefreies Urnengrab
im Wald mit Namenstafel)
577,00 € an Samstagen
460,00 €

 

IV. Gebühren für Einebnen von Grabstätten vor Ablauf der Ruhefrist bzw. Nutzungszeit auf Antrag des Nutzungsberechtigten

Nr.Gebühren fürBetrag

1.

Einebnung je Grabstelle

332,00 €

2.

 Pflegekosten je Jahr vorzeitiger Rückgabe

71,00 €

 

V. Gebühren für das Ausbetten und Wiederbestatten

Nr.Gebühren fürBetrag
1.

Ausbetten einer Leiche zur Beisetzung auf
einem auswärtigen Friedhof

 
a) Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
b) Personen über 5 Jahre
c) Urnen





407,00 €
812,00 €
247,00 €
2.Ausbetten einer Leiche und Wiederbestattung
auf einem städtischen Friedhof

a) Personen bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
b) Personen über 5 Jahre
c) Urnen



570,00 €
1.140,00 €
371,00 €

 

VI. Sonstige Gebühren

Nr.Gebühren fürBetrag
1.

Genehmigung zur Grabmalaufstellung und/oder einer Einfassung


18,00 €

2.Gebühr für die Abräumung einer Grabstelle nach Ablauf
der Ruhefrist
200,00 €
3.Grabplatte auf Wunsch180,00 €
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